Was ist Coach2Change?
Coach2Change ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, finanziert mit Mitteln der EU aus dem Just Transition Fund. Es fördert individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die Veränderungs- und Transformationsprozesse durchlaufen. Fachlich begleitet wird es von der G.I.B. NRW, bewilligt von den Bezirksregierungen.
Wer kann Coach2Change beantragen?
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz oder eine Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse haben: im Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Mönchengladbach) oder im Nördlichen Ruhrgebiet (Bottrop sowie Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen).
Gilt Coach2Change im ganzen Ruhrgebiet?
Nein. Im Ruhrgebiet gehören nur Bottrop sowie Dorsten, Gladbeck und Marl zur Gebietskulisse. Unternehmen in Essen, Gelsenkirchen, Dortmund oder Duisburg sind nicht förderfähig, es sei denn, sie unterhalten eine Arbeitsstätte in der Kulisse. Außerhalb der Region bleibt das bundesweite INQA-Coaching die naheliegende Alternative.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 80 Prozent eines Referenzsatzes von 1.260 Euro je Coaching-Tag, also 1.008 Euro pro Tag – bei bis zu 15 Tagen maximal 15.120 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für die Freistellung der teilnehmenden Beschäftigten: 80 Prozent von 210 Euro je Person und Tag, für höchstens drei Beschäftigte pro Coaching-Tag. Das ergibt bis zu 7.560 Euro, zusammen also bis zu 22.680 Euro.
Was bedeutet der Referenzsatz für meinen Eigenanteil?
Die Förderung wird über einen festen Referenzsatz berechnet, nicht über das tatsächliche Honorar. Liegt der Tagessatz des Coaches über 1.260 Euro, trägt das Unternehmen die Differenz zusätzlich zum Eigenanteil. Die 80 Prozent beziehen sich also auf den Referenzsatz, nicht auf die Rechnung.
Wo und wann wird der Antrag gestellt?
Bei der für Ihre Region zuständigen Bezirksregierung – zwingend vor Beginn des Coachings. Mit dem Coaching starten Sie nach der Förderzusage; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann beantragt werden. Anders als bei Fit für die Zukunft ist kein Gespräch bei einer Erstberatungsstelle vorgeschaltet.
Braucht der Coach eine Zulassung?
Nein. Für Coach2Change ist keine Akkreditierung der Coaches vorgesehen; Unternehmen wählen ihren Coach frei. Die G.I.B. NRW empfiehlt, vorab Erfahrung mit Transformations- und Change-Prozessen, Referenzen und ein Angebot mit Meilenstein- und Kostenplanung zu prüfen.
Kann das Coaching in der Gruppe stattfinden?
Ja, als Einzel- oder Gruppencoaching. Ein Coaching-Tag umfasst mindestens sechs Zeitstunden einschließlich Pausen, gefördert werden nur ganze Tage. Die Freistellungspauschale gilt für höchstens drei Beschäftigte je Coaching-Tag; Auszubildende und Praktikanten sind davon ausgenommen.
Kann Coach2Change mehrfach genutzt werden?
Ja. Voraussetzung ist, dass in den zwölf Monaten vor dem Antrag keine Coach2Change-Bewilligung erfolgt ist.
Was ist der Unterschied zu Fit für die Zukunft?
Beide Programme gelten in derselben Gebietskulisse. Fit für die Zukunft fördert die Beratung des Unternehmens – bis zu 15 Beratungstage mit verpflichtender Strategie zur Kompetenzentwicklung, eingeleitet über ein Gespräch bei einer Erstberatungsstelle. Coach2Change fördert das Coaching der Beschäftigten und wird direkt bei der Bezirksregierung beantragt.