Gefördertes Coaching-Programm des Landes NRW

Coach2Change

Coach2Change ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der EU für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet. Gefördert werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage, in denen Beschäftigte lernen, Veränderungen im Betrieb selbst zu gestalten – bis zu 15.120 Euro, zuzüglich einer Pauschale für die Freistellung von bis zu drei Beschäftigten. Der Antrag geht vor Beginn an die zuständige Bezirksregierung.

Coach2Change fördert individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die sich grundlegend verändern – durch neue Märkte, neue Technik oder den Umbau hin zu mehr Nachhaltigkeit. Das Programm des NRW-Arbeitsministeriums gilt in den Regionen, die vom Kohleausstieg besonders betroffen sind, und fördert neben dem Coaching auch die Arbeitszeit der teilnehmenden Beschäftigten.

80 % Förderung

1.008 € Zuschuss je Coaching-Tag – bei bis zu 15 Tagen insgesamt bis zu 15.120 €.

Freistellung wird mitgefördert

Zusätzlich 168 € je Tag für bis zu drei teilnehmende Beschäftigte – bis zu 7.560 € für die Arbeitszeit im Coaching.

Bis zu 22.680 € insgesamt

Coaching-Zuschuss und Freistellungspauschale zusammen, bei 15 Tagen mit je drei Teilnehmenden.

Einzeln oder im Team

Einzel- oder Gruppencoaching, je Coaching-Tag mindestens sechs Stunden – bezogen auf die echten Aufgaben im Betrieb.

Freie Wahl des Coaches

Für Coach2Change gibt es keine Zulassungsliste – Sie entscheiden, mit wem Sie arbeiten.

Begleitung bis zur Abrechnung

Angebot mit Meilenstein- und Kostenplanung, wie die G.I.B. NRW es empfiehlt, und Unterstützung bei Antrag und Nachweisen.

Worum es bei Coach2Change geht

Veränderung scheitert selten an der Strategie, sondern daran, dass sie im Arbeitsalltag nicht ankommt. Hier setzt Coach2Change an: Gefördert wird keine klassische Unternehmensberatung, sondern Coaching für die Beschäftigten, die den Wandel im Betrieb tragen – Führungskräfte, Projektverantwortliche, Schlüsselpersonen im Team.

Inhaltlich muss sich das Coaching auf mindestens eines von zwei Feldern beziehen: auf Change-Management, also die Fähigkeit, Veränderungsprozesse zu organisieren und zu steuern, oder auf die Gestaltung von Transformationsprozessen – etwa veränderte Arbeitsbedingungen oder Prozesse, Abläufe und Systeme, die nachhaltiger werden sollen.

Wir arbeiten beteiligungsorientiert: Die Beschäftigten erarbeiten Lösungen selbst, der Coach strukturiert und begleitet. Das ist dieselbe Arbeitsweise wie im INQA-Coaching, für das wir autorisiert sind.

Typische Coaching-Themen

Veränderungsprozesse steuern – Führungskräfte und Schlüsselpersonen lernen, Veränderungen zu planen, Widerstände früh zu erkennen und das Team mitzunehmen
Prozesse und Abläufe umbauen – Beschäftigte gestalten neue Arbeitsabläufe selbst mit, etwa bei der Umstellung von Verfahren, Material oder Energieversorgung
Neue Systeme im Alltag verankern – Key-User und Teams so begleiten, dass neue Software und Technik tatsächlich genutzt und nicht umgangen werden
Arbeitsbedingungen verändern – neue Rollen, Zuständigkeiten, Schicht- oder Arbeitszeitmodelle einführen und im Team tragfähig machen
Nachhaltigkeit im Betrieb umsetzen – Anforderungen von Kunden an Klimabilanz, Recycling oder Ressourceneinsatz in konkrete Veränderungen übersetzen

So funktioniert's

Erstgespräch

Kostenfreies Gespräch: Liegt Ihre Arbeitsstätte in der Gebietskulisse, passt das Vorhaben, wer soll gecoacht werden?

Angebot

Gegenstand, Ziele, Umfang, Methoden und Ablauf – mit Meilenstein- und Kostenplanung als Grundlage für den Antrag.

Antrag

Sie beantragen die Förderung vor Beginn bei der für Ihre Region zuständigen Bezirksregierung. Wir unterstützen bei den Unterlagen.

Coaching

Nach der Förderzusage: bis zu 15 Coaching-Tage à mindestens sechs Stunden, einzeln oder in der Gruppe.

Abrechnung

Teilnehmende und Coach bestätigen die Coaching-Tage auf einem Nachweis, den Sie bei der Bezirksregierung zur Abrechnung einreichen.

Voraussetzungen für die Förderung

Coach2Change ist an eine Region gebunden: Förderfähig sind nur Unternehmen mit Sitz oder Arbeitsstätte in der Gebietskulisse des Just Transition Fund. Essen, Gelsenkirchen oder Dortmund gehören nicht dazu – Bottrop, Gladbeck, Dorsten und Marl dagegen schon. Ob Ihre Postleitzahl dazugehört, zeigt der NRW-Fördercheck. Über die Förderfähigkeit des konkreten Vorhabens entscheidet die Bezirksregierung.

Weniger als 250 Beschäftigte
Sitz oder Arbeitsstätte im Rheinischen Revier: Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss oder Stadt Mönchengladbach
Oder im Nördlichen Ruhrgebiet: Stadt Bottrop sowie Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen
Coaching zu Change-Management und/oder Transformationsprozessen
Antrag vor Beginn des Coachings bei der zuständigen Bezirksregierung
Keine Coach2Change-Bewilligung in den zwölf Monaten vor dem Antrag

Wann passt Coach2Change?

Der wichtigste Kunde fällt weg

Ein Zulieferer, der jahrelang für einen Großkunden gearbeitet hat, muss sich breiter aufstellen. Wer bisher einen Auftraggeber betreut hat, steuert jetzt viele kleine Projekte – eine andere Art zu arbeiten, die man lernen muss.

Kunden verlangen Klimanachweise

Ausschreibungen setzen plötzlich CO₂-Bilanzen voraus. Das betrifft Einkauf, Fertigung und Logistik gleichzeitig – und braucht Beschäftigte, die die Umstellung bereichsübergreifend organisieren.

Neue Software wird umgangen

Das neue ERP- oder Planungssystem ist eingeführt, im Alltag laufen trotzdem Excel-Listen weiter. Key-User lernen, die Umstellung im Team durchzusetzen, statt sie nur zu erklären.

Fachkräfte werden Führungskräfte

Nach Wachstum oder Generationswechsel übernehmen Beschäftigte erstmals Führungsverantwortung – ausgerechnet in einer Phase, in der sich Abläufe ohnehin ändern.

Schichten und Arbeitszeiten ändern sich

Energiepreise oder Auftragslage erzwingen neue Schicht- und Arbeitszeitmodelle. Wer sie einführen muss, braucht mehr als einen Aushang am Schwarzen Brett.

Prozesse sollen nachhaltiger werden

Materialeinsatz, Ausschuss oder Energieverbrauch sollen sinken. Die Beschäftigten an der Linie kennen die Hebel am besten – das Coaching macht sie zu Treibern der Veränderung.

Auf einen Blick

Coach2Change — die wichtigsten Fakten

Definition: Coach2Change (auch „Coach 2 Change“, kurz C2C) ist ein ESF-/JTF-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Es fördert individuelles, arbeitsplatzbezogenes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet.

Förderquote
80 % des Referenzsatzes
Referenzsatz
1.260 € je Coaching-Tag · Zuschuss 1.008 €
Umfang
Bis zu 15 Coaching-Tage à mind. 6 Stunden, einzeln oder in der Gruppe
Personalfreistellung
80 % von 210 € je Person und Tag, max. 3 Beschäftigte je Tag
Maximale Förderung
15.120 € Coaching + 7.560 € Freistellung = 22.680 €
Zielgruppe
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
Gebiet
Sitz oder Arbeitsstätte im Rheinischen Revier oder im Nördlichen Ruhrgebiet
Antrag
Bei der zuständigen Bezirksregierung, vor Beginn des Coachings

Gebietskulisse

Rheinisches Revier

Städteregion Aachen · Kreis Düren · Kreis Heinsberg · Rhein-Erft-Kreis · Rhein-Kreis Neuss · Stadt Mönchengladbach

Nördliches Ruhrgebiet

Stadt Bottrop · Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen

Nicht dazu gehören unter anderem Essen, Gelsenkirchen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und der Kreis Euskirchen. Entscheidend ist die Postleitzahl von Sitz oder Arbeitsstätte – prüfen lässt sie sich im NRW-Fördercheck.

Beispielrechnung

15 Coaching-Tage mit je drei teilnehmenden Beschäftigten: Coaching-Zuschuss 15 × 1.008 € = 15.120 € · Freistellungspauschale 15 × 3 × 168 € = 7.560 € · Gesamtförderung 22.680 €. Die Förderung rechnet mit dem Referenzsatz – liegt der Tagessatz des Coaches höher, trägt das Unternehmen die Differenz. Zum Vergleich: Das INQA-Coaching fördert bis zu 11.520 €, die BAFA-Beratungsförderung in NRW bis zu 1.750 € je Beratung.

Coach2Change im Vergleich zum INQA-Coaching

Beide Programme fördern Coaching mit 80 %, unterscheiden sich aber in Region, Umfang und Verfahren. Innerhalb der Gebietskulisse lohnt der Vergleich – außerhalb bleibt das INQA-Coaching die bundesweite Alternative.

Vergleich der Förderkonditionen von Coach2Change und INQA-Coaching für KMU in Nordrhein-Westfalen.
KriteriumCoach2ChangeINQA-Coaching
FördergeberLand NRW (MAGS) mit Mitteln der EU (Just Transition Fund)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
RegionNur Rheinisches Revier und Nördliches RuhrgebietBundesweit
UnternehmensgrößeWeniger als 250 Beschäftigte1 bis 249 Beschäftigte
Förderquote80 % des Referenzsatzes80 %
Bemessung1.260 € je Coaching-Tag, bis zu 15 Tagemax. 1.200 € je Beratungstag, bis zu 12 Tage
Max. Zuschuss15.120 € für das Coaching, zusätzlich bis zu 7.560 € Freistellungspauschale11.520 €
ThemenChange-Management und TransformationsprozessePersonalpolitische Veränderung: Geschäftsmodelle, Führung, Kultur, Digitalisierung
AntragswegDirekt bei der zuständigen Bezirksregierung, vor BeginnÜber eine INQA-Erstberatungsstelle
CoachFreie Wahl, keine Zulassung vorgesehenNur vom BMAS autorisierte INQA-Coaches
WiederholungMöglich, wenn die letzte Bewilligung mehr als zwölf Monate zurückliegtEinmalige Teilnahme pro Unternehmen

Häufig gestellte Fragen

Was ist Coach2Change?

Coach2Change ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, finanziert mit Mitteln der EU aus dem Just Transition Fund. Es fördert individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die Veränderungs- und Transformationsprozesse durchlaufen. Fachlich begleitet wird es von der G.I.B. NRW, bewilligt von den Bezirksregierungen.

Wer kann Coach2Change beantragen?

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz oder eine Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse haben: im Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Mönchengladbach) oder im Nördlichen Ruhrgebiet (Bottrop sowie Dorsten, Gladbeck und Marl im Kreis Recklinghausen).

Gilt Coach2Change im ganzen Ruhrgebiet?

Nein. Im Ruhrgebiet gehören nur Bottrop sowie Dorsten, Gladbeck und Marl zur Gebietskulisse. Unternehmen in Essen, Gelsenkirchen, Dortmund oder Duisburg sind nicht förderfähig, es sei denn, sie unterhalten eine Arbeitsstätte in der Kulisse. Außerhalb der Region bleibt das bundesweite INQA-Coaching die naheliegende Alternative.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 80 Prozent eines Referenzsatzes von 1.260 Euro je Coaching-Tag, also 1.008 Euro pro Tag – bei bis zu 15 Tagen maximal 15.120 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für die Freistellung der teilnehmenden Beschäftigten: 80 Prozent von 210 Euro je Person und Tag, für höchstens drei Beschäftigte pro Coaching-Tag. Das ergibt bis zu 7.560 Euro, zusammen also bis zu 22.680 Euro.

Was bedeutet der Referenzsatz für meinen Eigenanteil?

Die Förderung wird über einen festen Referenzsatz berechnet, nicht über das tatsächliche Honorar. Liegt der Tagessatz des Coaches über 1.260 Euro, trägt das Unternehmen die Differenz zusätzlich zum Eigenanteil. Die 80 Prozent beziehen sich also auf den Referenzsatz, nicht auf die Rechnung.

Wo und wann wird der Antrag gestellt?

Bei der für Ihre Region zuständigen Bezirksregierung – zwingend vor Beginn des Coachings. Mit dem Coaching starten Sie nach der Förderzusage; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann beantragt werden. Anders als bei Fit für die Zukunft ist kein Gespräch bei einer Erstberatungsstelle vorgeschaltet.

Braucht der Coach eine Zulassung?

Nein. Für Coach2Change ist keine Akkreditierung der Coaches vorgesehen; Unternehmen wählen ihren Coach frei. Die G.I.B. NRW empfiehlt, vorab Erfahrung mit Transformations- und Change-Prozessen, Referenzen und ein Angebot mit Meilenstein- und Kostenplanung zu prüfen.

Kann das Coaching in der Gruppe stattfinden?

Ja, als Einzel- oder Gruppencoaching. Ein Coaching-Tag umfasst mindestens sechs Zeitstunden einschließlich Pausen, gefördert werden nur ganze Tage. Die Freistellungspauschale gilt für höchstens drei Beschäftigte je Coaching-Tag; Auszubildende und Praktikanten sind davon ausgenommen.

Kann Coach2Change mehrfach genutzt werden?

Ja. Voraussetzung ist, dass in den zwölf Monaten vor dem Antrag keine Coach2Change-Bewilligung erfolgt ist.

Was ist der Unterschied zu Fit für die Zukunft?

Beide Programme gelten in derselben Gebietskulisse. Fit für die Zukunft fördert die Beratung des Unternehmens – bis zu 15 Beratungstage mit verpflichtender Strategie zur Kompetenzentwicklung, eingeleitet über ein Gespräch bei einer Erstberatungsstelle. Coach2Change fördert das Coaching der Beschäftigten und wird direkt bei der Bezirksregierung beantragt.