Branchenfokus

Unternehmensberatung für Handel & Gastgewerbe

Im Handel und Gastgewerbe entscheidet die Marge im Detail: Rohertrag je Artikel, Wareneinsatz je Gericht, Deckungsbeitrag je Kunde oder Bestellung. Wer diese Größen kennt, Preise regelbasiert pflegt, Kapitalbindung senkt und Personal an der Nachfrage plant, stabilisiert Ergebnis und Liquidität.

Vom Fachhandel über den Onlinehandel bis zum gastgewerblichen Betrieb: Wir machen Marge, Bestände und Personalkosten steuerbar.

Marge
entsteht im Detail
Umschlag
Liquidität steckt im Bestand
50 %
Zuschuss über BAFA-Beratung
30+ Jahre
Erfahrung im Mittelstand
Marktdaten

Branchenlage Handel & Gastgewerbe

Zurückhaltender Konsum, gestiegene Kosten und veränderte Kanalgewohnheiten erhöhen den Druck auf klassische Kalkulationsmuster.

19 %

Umsatzsteuer auf Speisen im Restaurant seit Januar 2024 — der ermäßigte Satz lief aus

Quelle: Umsatzsteuergesetz, § 12 UStG

Preisdruck

Digitale Preistransparenz wirkt inzwischen auch im B2B-Handel

Quelle: CONPLANA-Projekterfahrung

Kapitalbindung

Zinsniveau und Lagerkosten machen hohe Bestände deutlich teurer als früher

Quelle: CONPLANA-Projekterfahrung

Personal

Fachkräfte- und Aushilfemangel begrenzt Öffnungszeiten und Servicequalität

Quelle: CONPLANA-Projekterfahrung

Als „CONPLANA-Projekterfahrung" gekennzeichnete Angaben sind Erfahrungswerte aus unseren Mandaten und keine amtliche Statistik.

Branchenspezifische Herausforderungen

Diese Themen begegnen uns in Handel und Gastgewerbe am häufigsten.

Marge je Artikel und Kunde unbekannt

Umsatzstärke wird mit Profitabilität verwechselt — Sonderkonditionen und Prozesskosten bleiben unberücksichtigt.

Preispflege läuft nebenher

Einstands- und Einkaufspreise ändern sich schneller, als Preise und Karten angepasst werden.

Kapital liegt im Lager

Langsamdreher und Saisonware binden Liquidität, die für Investitionen fehlt.

Personalkosten ohne Frequenzbezug

Dienst- und Schichtpläne folgen Gewohnheiten statt tatsächlicher Nachfrage.

Kanal- und Plattformabhängigkeit

Marktplätze und Buchungsportale bringen Reichweite, kosten aber Marge und Kundenzugang.

Unsere Lösungsansätze

So arbeiten wir mit Handels- und gastgewerblichen Betrieben.

Deckungsbeitragsrechnung

Ergebnis je Artikel, Gericht, Kunde oder Bestellung inklusive Prozess-, Versand- und Retourenkosten.

Preis- und Konditionensystem

Regelbasierte Kalkulation, Rabatte mit Gegenleistung und ein Prozess zur zeitnahen Preisanpassung.

Bestands- und Personalsteuerung

Reichweiten- und Sortimentssteuerung sowie Personaleinsatz nach Frequenz statt nach Gewohnheit.

Kanalstrategie und Nachfolge

Direktkanal stärken, Plattformabhängigkeit senken und die Übergabe rechtzeitig strukturieren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kennzahlen braucht ein Handels- oder Gastbetrieb?

Im Handel: Rohertragsquote je Warengruppe, Lagerumschlag, Deckungsbeitrag je Kunde und Anteil bewegungsloser Artikel. Im Gastgewerbe: Wareneinsatzquote nach Küche und Getränken, Personalkostenquote, Umsatz je Sitzplatz oder Zimmer und Auslastung nach Wochentag. Entscheidend ist in beiden Fällen die Zeitnähe — Werte, die erst mit der Buchhaltung kommen, ermöglichen keine Steuerung mehr.

Wie geht man mit Preiserhöhungen um, ohne Kunden zu verlieren?

Differenziert statt pauschal: Anpassungen dort, wo die Marge tatsächlich erodiert ist, mit nachvollziehbarer Begründung und gestaffelt nach Kundenwert oder Artikelgruppe. Hilfreich sind kleine Sortiments- oder Leistungsanpassungen, die den Preisvergleich erschweren, sowie klar bepreiste Zusatzleistungen. Wichtig ist Regelmäßigkeit — viele kleine Anpassungen werden besser akzeptiert als seltene große Sprünge.

Ist Beratung in Handel und Gastgewerbe förderfähig?

Ja, sofern das Unternehmen die KMU-Kriterien der EU erfüllt. Für Kalkulation, Controlling, Strategie und Nachfolge kommt die BAFA-Unternehmensberatung mit 50 % Zuschuss auf maximal 3.500 € Bemessungsgrundlage in Frage, also bis zu 1.750 € Zuschuss. Für Führung, Arbeitsorganisation und Personalbindung eignet sich INQA-Coaching mit 80 % Zuschuss auf bis zu 12 Tage à 1.200 €, also maximal 11.520 €. Beide Anträge müssen vor Beratungsbeginn gestellt werden.